DroneFlightCheck ist ein Hobbyprojekt und für alle kostenlos nutzbar. Entwicklung und Pflege kosten Zeit, außerdem fallen laufende Kosten für Hosting und Zugänge an. Wenn dir die App einen Gefallen tut, freue ich mich über eine freiwillige kleine Unterstützung – ganz ohne Verpflichtung.
💛 Über PayPal unterstützenDroneFlightCheck berechnet für einen Punkt oder eine Fläche die nach NfL 2026-1-3960 zulässige maximale Flughöhe in und um Kontrollzonen (CTR) und zeigt weitere Geozonen/Verbote nach § 21h LuftVO an. Es ist ein privates, kostenloses Hobbyprojekt – keine offizielle Software der DFS oder einer Behörde.
DroneFlightCheck lässt sich auf dem Smartphone super einfach wie eine eigenständige App nutzen: Mit einem Eintrag auf dem Startbildschirm (unter Android „App installieren", unter iOS „Zum Home-Bildschirm") öffnet sie sich danach im Vollbild, ganz ohne Adressleiste, mit eigenem Icon neben den übrigen Apps – in wenigen Sekunden erledigt. Genaue Schritt-für-Schritt-Anleitung samt Beispielbild im Reiter „Startbildschirm".
DroneFlightCheck ist ein inoffizielles Hilfsmittel ohne Gewähr und rechtlich nicht bindend. Verbindlich ist ausschließlich das offizielle Maptool der DFS: maptool-dipul.dfs.de. Diese App kann falsche oder unvollständige Ergebnisse zeigen, u. a. weil:
Vor jedem Flug daher immer zusätzlich eigenverantwortlich über das offizielle DIPUL-Maptool prüfen – insbesondere bei Flügen in oder nahe Kontrollzonen.
Auf die Karte klicken oder den Standort-Button 📍 nutzen. Im Panel erscheinen die betroffene Kontrollzone, die maximal zulässige Flughöhe sowie Wetter/Sonnenstand für diesen Punkt. Liegt der Punkt außerhalb Deutschlands, erscheint stattdessen ein Hinweis, dass diese App ausschließlich für den deutschen Luftraum konzipiert ist und dort keine Daten hat – alle Datenquellen (Kontrollzonen, Geozonen, Schiffs-Ebenen) decken nur Deutschland ab. Das Popup direkt am gesetzten Punkt endet mit einem Link „Details im Menü" – falls das Panel gerade eingeklappt ist (v. a. mobil), öffnet ein Tipp darauf es automatisch.
Beim Öffnen versucht die App, den Standort selbst zu bestimmen, und geht dabei der Reihe nach vor: Zuerst die Ortung des Browsers, sofern sie genau genug ist. Andernfalls der zuletzt geprüfte Punkt dieses Geräts – das hilft besonders an Desktop-Rechnern, die meist am selben Ort stehen, während die Ortung dort am schlechtesten funktioniert. Bleibt auch das erfolglos, wird eine grobe Schätzung anhand der IP-Adresse verwendet – der Ort wird dann ganz normal zentriert, markiert und geprüft, nur etwas weiter herausgezoomt und mit dem Vermerk „ungefährer Standort" neben dem Ortsnamen. Solche Angaben werden nicht als letzter Punkt gespeichert. Klappt gar nichts, genügt ein Tipp auf die Karte oder die Adress-/Ortssuche unten links.
Über die Kartenwerkzeuge oben links ⭕ (Kreisfläche) oder ⬠ (Polygonfläche) wählen:
Während des Zeichnens lässt sich die Karte nicht verschieben (Zoomen funktioniert weiterhin) – das macht das Setzen der Punkte gerade auf dem Smartphone deutlich zuverlässiger.
Angezeigt werden alle Zonen/Verbote, die die Fläche überschneiden, sowie die im gesamten Bereich niedrigste zulässige Höhe (siehe „Rechtlich bindend ist nur DIPUL" im Reiter „Über die App" zu den Stichproben). Über den Button „Fläche löschen" im Ergebnis oder per Klick an anderer Stelle auf der Karte wird die Fläche wieder entfernt.
📏-Symbol antippen, dann Start- und Endpunkt anklicken. Auch hier ist die Karte während des Messens nicht verschiebbar (Zoomen geht weiterhin).
Im Bereich „Geozonen (DIPUL)" lässt sich jede Zonenart (Kontrollzonen-Stufen, kritische Infrastruktur, Energie/Industrie, Verkehr, Naturschutz, Siedlung) einzeln ein-/ausblenden. Die Auswahl wird geräteweit gespeichert.
Ganz oben in der Wetterkarte zeigt ein großes Icon plus Klartext (z. B. „☀️ Klar", „⛅ Teilweise bewölkt", „🌧️ Regen") direkt, wie das Wetter gerade ist bzw. in der Vorhersage sein wird – statt das aus einem reinen Wolkendecke-Prozentwert erschließen zu müssen. Nachts erscheint bei klarem Himmel ein Mond- statt Sonnensymbol. In der aufklappbaren 12-Stunden-Vorhersage steht dasselbe Icon kompakt in der Spalte „Wetter" neben dem Wolkendecke-Wert.
Oben in der Wetterkarte zeigt eine farbige Box eine automatische Grobeinschätzung, ob die aktuellen Bedingungen für einen Drohnenflug geeignet erscheinen: grün (gut geeignet), orange (nur eingeschränkt/mit Vorsicht) oder rot (aktuell nicht empfehlenswert). Darunter steht je Kriterium ein farbiger Punkt mit kurzer Begründung – bewertet werden Wind (inkl. Böen, Beaufort-Skala), Sichtweite, Taupunkt-Spread (Nebelrisiko), Niederschlag (Regen/Schnee) und der Kp-Index (geomagnetische Störungen). Es handelt sich um eine grobe, automatisch berechnete Faustregel-Einschätzung anhand allgemein gebräuchlicher Schwellwerte – sie ersetzt nicht die Angaben im Handbuch der eigenen Drohne oder die eigene Einschätzung vor Ort.
Unter „Sonderlayer" lässt sich der Sonnenverlauf für den zuletzt geprüften Punkt einblenden. Auf der Karte erscheint dafür ein Ring um den Punkt, der den kompletten Tagesverlauf der Sonne zeigt (Norden ist oben, wie auf der Karte selbst). Ein Regler im Panel bewegt sich in 30-Minuten-Schritten zwischen Sonnenaufgang und -untergang und zeigt für jeden Zeitpunkt Himmelsrichtung (Azimut) und Höhe der Sonne über dem Horizont. Farben: Gold = tiefstehende „Golden Hour"-Sonne (warmes Licht), Grau = Sonne unter dem Horizont. Nützlich z. B. zur Einschätzung von Schattenwurf oder Gegenlicht bei Luftaufnahmen.
Unter „Sonderlayer" lassen sich live Positionen großer Schiffe in deutschen Gewässern einblenden – Datenquelle ist der kostenlose AIS-Live-Stream von aisstream.io. Angezeigt werden nur Schiffe, deren Position innerhalb Deutschlands bzw. der unmittelbaren deutschen Küstengewässer liegt (angenäherte Grenze, kein amtliches Seegrenzen-Datum) – Schiffe z. B. vor der niederländischen, dänischen oder polnischen Küste werden dadurch weitgehend ausgeblendet. Kreuzfahrtschiffe werden vollständig angezeigt, ohne Längenfilter. Bei den Frachtschiffen lässt sich die Mindestlänge über einen Regler einstellen, der erscheint, sobald die Ebene aktiv ist (Standard 190 m) – die Einstellung wird geräteweit gemerkt. Da AIS Containerschiffe technisch nicht von anderen großen Frachtschiffen (z. B. Massengutfrachtern) unterscheidet, heißt die zweite Ebene bewusst „Große Frachtschiffe" statt „Containerschiffe". Beide Ebenen sind standardmäßig ausgeblendet, merken sich aber die zuletzt gewählte Einstellung geräteweit.
Ganz oben im Prüfergebnis fasst eine farbige Box alles zusammen, was die App über den Punkt weiß: betroffene Kontrollzonen, laufende oder angekündigte NOTAMs, geografische Gebiete, Nachtflug und die Wetterlage. Vier Stufen: grün (keine Einschränkung gefunden), orange (Flug nur mit Auflagen), rot (nicht ohne Weiteres möglich) und grau (nicht bewertbar, z. B. wenn die DIPUL-Daten gerade nicht erreichbar sind oder der Punkt außerhalb Deutschlands liegt). Darunter steht je Befund eine Zeile mit Begründung. Die Box ist eine automatische Zusammenfassung der geprüften Daten und keine Freigabe – verbindlich bleibt das DIPUL-Maptool, und Pflichten außerhalb der Datenlage (Zustimmung von Grundstückseigentümern, Betriebsvorschriften der eigenen Drohnenklasse) prüft die App nicht.
Ist unter „Deine Drohnenklasse" eine Klasse der Unterkategorie A3 gewählt (C3/C4 oder eine Bestandsdrohne ab 250 g), zeichnet die Karte einen gestrichelten orangen Ring mit 150 m Radius um den geprüften Punkt – genau den Mindestabstand, den A3 zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten verlangt. Zusammen mit der eingeblendeten Ebene „Wohngrundstücke" ist damit unmittelbar erkennbar, ob bebautes Gebiet in den Ring hineinreicht.
Auf schmalen Bildschirmen sitzt das Menü nicht mehr als Vollbild über der Karte, sondern fährt von unten herein und rastet in drei Höhen ein: kleine Vorschau (nur Ergebnis-Ampel), halbe Höhe (Ergebnis vollständig, Karte weiter sichtbar) und volle Höhe für die Ebenen-Listen und langen Texte. Zum Wechseln den Griff oben am Menü ziehen oder antippen; nach unten weggewischt schließt es sich ganz. Bei kleiner und halber Höhe bleibt die Karte bedienbar – man sieht also gleichzeitig das Ergebnis und wo der Punkt liegt.
Darum muss man sich nicht kümmern: Sobald ein Punkt geprüft wird, merkt sich die App im Hintergrund die Karte und die Geozonen seiner Umgebung (rund 10 km). Kommt man später ohne Empfang an denselben Ort zurück – oder öffnet die App dort im Flugmodus –, funktionieren Karte, Zonenanzeige und Höhenberechnung trotzdem. Eine einmal gespeicherte Gegend wird nicht erneut geladen, und der Detailgrad nimmt mit der Entfernung ab (Übersicht weiträumig, genaue Ansicht nur nah am Punkt), damit das Ganze sparsam mit Datenvolumen und Speicher umgeht. Nicht enthalten sind Angaben, die naturgemäß nur live gelten: Wetter, NOTAM-Zeiträume und Schiffspositionen. Vor dem Flug daher erneut prüfen, sobald wieder Netz vorhanden ist. Löschen lässt sich der Vorrat über die Browser-Einstellungen („Website-Daten löschen").
Nach jeder Punktprüfung schaut die App im Umkreis von rund 500 m nach Wohngrundstücken und weist darauf hin, sobald welche in der Nähe liegen – oder deutlicher, wenn der geprüfte Punkt selbst auf einem liegt. Hintergrund: Der Überflug fremder Wohngrundstücke ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten verboten (§ 21h Abs. 3 Nr. 7 LuftVO). Das gilt für jede Drohne über 250 g und für jede, die Bild, Ton oder Funksignale aufnehmen oder übertragen kann – also praktisch für jede Kameradrohne, unabhängig von der gewählten Drohnenklasse. Grundlage ist die DIPUL-Ebene „Wohngrundstücke"; Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebiete sind darin nicht enthalten.
Der Knopf neben der Sprachumschaltung oben im Menü wechselt zwischen „automatisch" (folgt der Geräteeinstellung, Voreinstellung), „immer hell" und „immer dunkel". Nützlich, wenn das Gerät dauerhaft im Dunkelmodus läuft, die Karte draußen bei Sonne aber trotzdem hell besser ablesbar ist. Im Dunkelmodus wechseln auch beide Karten in eine Nachtansicht: die Straßenkarte wird dunkel mit heller Beschriftung, das Satellitenbild abgedunkelt. Die Zonenfarben, Marker und Popups bleiben davon unberührt, damit sie weiterhin den amtlichen Farben entsprechen und gut lesbar sind.
Auf den Titel einer Karte (z. B. „Prüfergebnis" oder „Wetter am Punkt") tippen, um sie ein- oder auszuklappen. Auch das wird pro Gerät gemerkt.
Oben im Panel neben dem Logo lässt sich über −/+ die Größe des gesamten Menü-Inhalts stufenweise anpassen (80–170 %), falls Schrift/Bedienelemente zu klein oder zu groß erscheinen. Wird pro Gerät gemerkt.
Nach jeder Prüfung bietet das Ergebnis-Panel einen PDF-Prüfbericht (Druckdialog) sowie einen Teilen-Link mit dem geprüften Standort – bei Einzelpunkten und bei Kreisflächen. Der Bericht enthält Ort, zulässige Höhe, Gesamteinschätzung, alle betroffenen Zonen und eine maßstäbliche Lageskizze mit den Kontrollzonen.
Über den 👤-Knopf neben „Prüfbericht (PDF)" lassen sich einmalig Name, Firma, Anschrift, Telefon, E-Mail und die UAS-Betreiber-Nummer hinterlegen. Sie erscheinen dann oben im Bericht, sodass erkennbar ist, für wen geprüft wurde. Nicht ausgefüllte Felder bleiben weg – wer nur den Namen einträgt, bekommt genau eine Zeile. Die Angaben werden ausschließlich auf diesem Gerät gespeichert, nirgendwohin übertragen und lassen sich dort jederzeit wieder löschen.
Kurzcheck vor dem Start – unabhängig vom geprüften Punkt, setzt sich bei jedem Laden zurück.
DroneFlightCheck lässt sich wie eine eigenständige App öffnen, ohne Adressleiste – in wenigen Sekunden erledigt.
Beispiel: So reiht sich das Icon zwischen die anderen Apps auf dem Startbildschirm ein.
Die App öffnet sich danach eigenständig im Vollbild, ohne Chrome-Adressleiste.
Öffnet sich danach im Vollbild, wie eine echte App.
Seit einiger Zeit sorgt ein Hintergrund-Update-Mechanismus dafür, dass bei bestehender Verbindung automatisch immer der aktuelle Stand geladen wird, ohne dass Nutzer selbst eingreifen müssen. Sollte es trotzdem einmal hängen (z. B. bei einem sehr alten Browser oder direkt beim allerersten Umstieg auf diesen Mechanismus), hilft meist der Browser-Cache leeren – der Browser (bzw. bei installierter Homescreen-App das System) speichert Dateien wie Skripte oder Bilder zwischenzeitlich lokal und liefert dann teils eine ältere Version aus, statt den aktuellen Stand neu zu laden. Kurzanleitung:
Hilft das nicht, gerne über den Feedback-Link unten in der Fußzeile melden (siehe unten).
Über den Link „Feedback" unten in der Fußzeile öffnet sich ein Formular direkt in der App. Fest beigefügt (nicht entfernbar) sind bereits Zeitpunkt, App-Version, zuletzt geprüfter Punkt/Fläche (inkl. einem Link, der beim Öffnen genau dorthin zurückspringt), aktive Sonderlayer, Anzeigemodus (Browser/installierte App) sowie Fenster-/Bildschirm-/Browser-Infos, damit ich das Problem möglichst ohne Rückfrage nachvollziehen kann. Am besten also erst den betroffenen Punkt auf der Karte anklicken, dann „Feedback" öffnen. E-Mail-Adresse ist Pflicht (für Rückfragen), Telefonnummer optional. Ergänzen Sie gerne noch, was Sie erwartet und was tatsächlich passiert ist.
Setzt Allgemeinerlaubnis, Drohnenklasse, die Ein-/Aus-Auswahl der Kontrollzonen und Sonderlayer sowie die eigenen Angaben für den Prüfbericht auf den Auslieferungszustand zurück (AE aus, keine Drohne, alle Zonen an, alle Sonderlayer aus, Berichtsangaben gelöscht). Sprache, Farbschema, Kartentyp und der zuletzt geprüfte Punkt bleiben unverändert – die betreffen die Darstellung, nicht die Prüfung selbst.
Die Allgemeinerlaubnis (AE) ist eine Genehmigung der Luftfahrtbehörde eines Bundeslandes nach § 21i LuftVO in Verbindung mit Artikel 15 der EU-Durchführungsverordnung 2019/947. Sie erlaubt den Betrieb in bestimmten geografischen UAS-Gebieten, in denen sonst ein Verbot oder ein Mindestabstand gilt – innerhalb der offenen Betriebskategorie und nur unter den in der Erlaubnis genannten Auflagen.
Statt eines vollständigen Verbots gelten in diesen Gebieten reduzierte Abstände und Auflagen – unter anderem:
Diese Länder erteilen eine nach abgestimmten Standards inhaltlich weitgehend gleiche AE:
Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Die Erlaubnis gilt zunächst nur im ausstellenden Bundesland. Für weitere Länder dieser Gruppe lässt sie sich anerkennen. Die konkreten Nebenbestimmungen – etwa exakte Mindestabstände zu Schiffen oder Meldepflichten – unterscheiden sich trotzdem je Bundesland und werden von dieser App nicht abgebildet. In allen übrigen Bundesländern gilt eine eigene oder gar keine Regelung.
Alle Angaben sind eine Orientierung ohne Gewähr – maßgeblich ist ausschließlich der eigene Erlaubnisbescheid samt seiner Nebenbestimmungen.
Hauke Dreßler
Hinterm Vogelherd 39a
22926 Ahrensburg
Deutschland
Telefon: 0172 4306679
E-Mail: hauke@dressler-net.de
Hauke Dreßler (Anschrift wie oben)
DroneFlightCheck ist ein privates, nicht-kommerzielles Hobbyprojekt ohne Gewinnerzielungsabsicht. Es handelt sich um ein inoffizielles Hilfsmittel; verbindlich ist stets das offizielle DIPUL-Maptool (maptool-dipul.dfs.de).
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Hauke Dreßler
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DroneFlightCheck ist überwiegend eine clientseitige Webanwendung ohne eigene Datenbank und ohne Nutzerkonten. Eingaben sind die freiwillige Adress-/Ortssuche, die vom Browser abgefragte Freigabe des Gerätestandorts sowie eine optionale Kontaktaufnahme über das Feedback-Formular (siehe Ziffer 3) – für Letzteres kommt serverseitig ein einzelnes schlankes PHP-Skript zum Einsatz, das die Nachricht per E-Mail an mich weiterleitet.
Der Link „Feedback" in der Fußzeile öffnet ein Formular innerhalb der App. Die dort eingegebene Nachricht, eine Antwort-E-Mail-Adresse (Pflichtangabe, damit ich antworten kann) sowie optional eine Telefonnummer werden beim Absenden an einen Server-Endpunkt auf diesem Webspace übertragen und dort unmittelbar per E-Mail an feedback@droneflightcheck.app weitergeleitet – eine dauerhafte Speicherung der Nachricht auf dem Server findet nicht statt. Dem Formular fest beigefügt (nicht entfernbar, damit sich eine Meldung ohne Rückfrage nachvollziehen lässt) sind folgende technische Diagnoseangaben: Zeitpunkt der Meldung, App-Version, der zuletzt geprüfte Punkt bzw. die zuletzt geprüfte Fläche (Ortsbezeichnung, Koordinaten sowie ein direkter Link, der beim Öffnen wieder genau zu diesem Punkt springt, sofern vor dem Öffnen des Formulars bereits ein Punkt/eine Fläche geprüft wurde), welche Sonderlayer (Drohnenspots, Sonnenstand, Kreuzfahrt-/Frachtschiffe) gerade ein-/ausgeschaltet sind, die aktuell aufgerufene Seiten-URL, ob die App im Browser oder als installierte Homescreen-App geöffnet ist, Fenster- und Bildschirmgröße, Spracheinstellung sowie der User-Agent des Browsers (enthält u. a. Browsertyp/-version und Betriebssystem). Diese Angaben werden erst beim Absenden übertragen, vorher bleiben sie ausschließlich lokal im Browser. Verarbeitet werden dabei außerdem die vom Server automatisch übermittelte IP-Adresse (zur Missbrauchsabwehr, siehe unten) sowie die eingegebenen Inhalte selbst; alles davon ausschließlich zur Bearbeitung der Anfrage bzw. für eventuelle Rückfragen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einer nachvollziehbaren Bearbeitung von Fehlerberichten/Anfragen zu diesem Hobbyprojekt sowie an einem funktionsfähigen, missbrauchsgeschützten Formular). Alternativ kann ich auch direkt per E-Mail an feedback@droneflightcheck.app kontaktiert werden.
Zur Missbrauchsabwehr (Spam) wird die IP-Adresse beim Absenden nicht im Klartext, sondern nur als Einweg-Hash zusammen mit einem Zeitstempel kurzzeitig serverseitig zwischengespeichert, um die Anzahl Anfragen pro Absender in einem Zeitfenster zu begrenzen; ältere Einträge werden automatisch bei der nächsten Anfrage gelöscht. Ein verstecktes Formularfeld dient zusätzlich als sogenannte Honeypot-Falle gegen automatisierte Absender (Bots) und wird bei Befüllung ignoriert.
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Je nach Nutzung der Karte und der Höhenberechnung werden Anfragen (inkl. IP-Adresse) an folgende externe Anbieter übertragen, auf deren eigene Datenverarbeitung ich keinen Einfluss habe:
Diese Anfragen erfolgen jeweils nur, wenn die entsprechende Funktion tatsächlich genutzt wird (z. B. Klick auf die Karte, Adresssuche, Zuschalten der Satellitenansicht, Aktivieren einer Schiffs-Ebene). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Bereitstellung der Kernfunktion dieses Tools). Fest mit der App ausgeliefert und daher nicht von fremden Servern nachgeladen werden dagegen: der zur Deutschland-Filterung der Schiffs-Ebenen genutzte Deutschland-Umriss (Datei germany_buffered.geojson, Projekt deutschlandGeoJSON), die Programmbibliothek Leaflet.js sowie die Schriftart „Space Grotesk". Insbesondere kommt kein Google-Fonts- oder CDN-Abruf zum Einsatz – beim Aufruf dieser Seite wird also weder an Google noch an einen CDN-Betreiber eine Verbindung aufgebaut.
Diese Anwendung selbst setzt keine Cookies. Im LocalStorage des Browsers werden ausschließlich Ihre eigenen Anzeige- und Bedieneinstellungen gespeichert, damit sie beim nächsten Aufruf auf demselben Gerät erhalten bleiben. Im Einzelnen sind das: die Auswahl der eingeblendeten Kartenebenen (Geozonen und Sonderlayer wie Drohnenspots, Sonnenstand, Schiffs-Ebenen inkl. eingestellter Mindestlänge), welche Panel-Karten ein- oder ausgeklappt sind, die gewählte Sprache, die eingestellte Textgröße des Menüs, das gewählte Farbschema (hell/dunkel/automatisch) sowie die in der Prüfergebnis-Karte ausgewählte Drohnenklasse und die Angabe, ob eine Allgemeinerlaubnis vorliegt. Die beiden zuletzt genannten Angaben werden gespeichert, damit die Hinweise im Prüfergebnis nicht bei jedem Aufruf neu eingestellt werden müssen. Sofern Sie über den 👤-Knopf neben „Prüfbericht (PDF)“ freiwillig Name, Firma, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Ihre UAS-Betreiber-Nummer eintragen, werden auch diese Angaben dort gespeichert – ausschließlich, um sie in den von Ihnen erzeugten Prüfbericht zu übernehmen. Sie werden zu keinem Zeitpunkt an mich oder Dritte übertragen und lassen sich im selben Bereich mit einem Klick wieder löschen. Zusätzlich werden die Koordinaten des zuletzt geprüften Punktes hinterlegt, damit die Anwendung beim nächsten Aufruf dort fortfahren kann – das ist vor allem an Desktop-Rechnern hilfreich, an denen die Standortbestimmung des Browsers oft nur sehr ungenau gelingt. Auch diese Koordinaten verbleiben ausschließlich lokal auf Ihrem Gerät; eine ungefähre, per IP geschätzte Position wird dafür bewusst nicht gespeichert. Alle diese Informationen verbleiben ausschließlich lokal auf Ihrem Gerät und werden nicht an mich oder Dritte übertragen. Sie können sie jederzeit über die Browser-Einstellungen (Website-Daten löschen) entfernen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einer nutzerfreundlichen, die Einstellungen merkenden Anwendung). Ob die oben genannten externen Anbieter eigene Cookies setzen, entzieht sich meiner Kenntnis und Kontrolle; es wird auf deren jeweilige Datenschutzhinweise verwiesen.
Zusätzlich legt die Anwendung einen Offline-Vorrat an: Sobald Sie einen Punkt prüfen, werden die Kartenkacheln und Geozonen-Daten seiner Umgebung (rund 10 km) im Speicher des Browsers abgelegt – Kacheln in der Cache Storage, Geozonen in der IndexedDB. Zweck ist ausschließlich, dass die Prüfung anschließend auch ohne Internetverbindung funktioniert, etwa wenn am Startplatz kein Empfang besteht. Eine bereits gespeicherte Gegend wird nicht erneut geladen, und der Umfang ist begrenzt (höchstens rund 3.000 Kartenkacheln und 12 Gegenden; ältere werden automatisch verworfen). Diese Daten verbleiben ausschließlich lokal auf Ihrem Gerät, werden nicht an mich oder Dritte übertragen und lassen sich jederzeit über die Browser-Einstellungen (Website-Daten löschen) vollständig entfernen. Beim Abruf gelten dieselben Hinweise wie oben unter Ziffer 6 für OpenStreetMap und den DIPUL-Geoserver.
Es werden keine Analyse-, Tracking- oder Werbedienste (z. B. Google Analytics) eingesetzt.
Server-Logfiles werden vom Hosting-Anbieter im hosting-üblichen Rahmen automatisiert gelöscht bzw. anonymisiert. Feedback-E-Mails (siehe Ziffer 3) werden gelöscht, sobald die Anfrage abschließend bearbeitet ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Eine darüber hinausgehende Speicherung durch mich findet nicht statt.
Sie haben nach der DSGVO das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21). Eine erteilte Einwilligung (z. B. Standortfreigabe) kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Zudem besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde, z. B. dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Holstenstraße 98, 24103 Kiel.
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Stand: August 2026
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Die App funktioniert auch ohne das vollständig – sie nutzt unten nur einen Streifen des Bildschirms nicht.
Statt vieler Karten untereinander gibt es jetzt drei Reiter: Ergebnis (die Antwort auf „Kann ich hier fliegen?“), Kartenebenen (Geozonen, NOTAM, Sonderlayer) und Wetter – klarer sortiert, weniger Scrollen.
Kontrollzonen-Abfragen laufen gebündelt statt einzeln, wichtige Dateien kommen aus dem Zwischenspeicher – die App startet und lädt spürbar schneller.
DroneFlightCheck lässt sich auf dem Smartphone mit einem Eintrag auf dem Startbildschirm wie eine eigenständige App öffnen – im Vollbild, ganz ohne Adressleiste, mit eigenem Icon neben den übrigen Apps. Das geht bei jeder Website, viele wissen es nur nicht:
Beispiel: So reiht sich das Icon zwischen die anderen Apps auf dem Startbildschirm ein.
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